Die Energiewende – Bundesrechnungshof übt Kritik

Am 7 März 2024 veröffentlichte der Bundesrechnungshof einen Sonderbericht zum Thema Energiewende. Nachdem 2018[1] und 2021[2] bereits Sonderberichte zur Energiewende veröffentlich wurden, stellt der aktuelle Bericht die dritte Mahnung an die Bundesregierung dar. Wir haben die zentralen Aussagen zur Kritik des Bundesrechnungshofes für euch zusammengefasst:

Bewertung zur Sicherheit der Stromversorgung[3].

Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist laut dem Bundesrechnungshof durch den unzureichenden Ausbau erneuerbarer Energien gefährdet. Besonders Windenergie und Netzausbau entwickeln sich im Vergleich zu den Zielen der Bundesregierung zu schleppend. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass ausreichende gesicherte und steuerbare Kraftwerkskapazitäten (Wasserstoff-, Bioenergie- und Gaskraftwerke) verfügbar sind, um die volatilen erneuerbaren Energien abzusichern. Um Versorgungsengpässe zu vermeiden und die Energiesicherheit zu gewährleisten, müssten dann Kohlekraftwerke weiter betrieben werden, was dem Ziel der Klimaneutralität entgegenläuft. Darüber hinaus sind die Prognosen des aktuellen Monitoringberichts der Bundesnetzagentur zu optimistisch, denn der derzeitige Rückstand in Netzausbau und erneuerbaren und steuerbaren Kraftwerkskapazitäten wird in der Kalkulation nicht berücksichtigt. Auf diese Weise werden mögliche Risiken nicht ausreichend dargestellt.

Bewertung zur Bezahlbarkeit der Stromversorgung[4].

Weiterhin merkt der Bundesrechnungshof an, dass die Strompreise in Deutschland zu den höchsten in der EU gehören, was wiederum ein erhebliches Risiko für den Wirtschaftsstandort und die Existenzen vieler Bürgerinnen und Bürger darstellt. Die Bundesregierung hat wiederholt Kosten des Energiesystems bezuschusst, um die Belastung für Verbraucher zu mildern, ohne jedoch eine klare Definition der Bezahlbarkeit zu entwickeln. Dabei wurden erhebliche Kostenbestandteile für die Energiewende, wie der Ausbau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten und die Kosten für die Stromverteilung, nicht quantifiziert. Der Öffentlichkeit wird auf diese Weise ein falsches Bild der tatsächlichen Kosten der Energiewende suggeriert.

Bewertung zur Umweltverträglichkeit der Stromversorgung[5].

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes essentiell für den Klimaschutz, bringt jedoch auch negative Umweltwirkungen mit sich, z. B. die Beeinträchtigung der Biodiversität. Ausgelöst durch die Energiekrise wurden umweltschutzrechtliche Bestimmungen wie Umweltverträglichkeitsprüfungen entschärft und somit mehrere Schutzgüter (Menschen, Flächen, Biodiversität, Wasser etc.) nicht berücksichtigt. So stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem „Klima-Beschluss“ fest, dass der Klimaschutz kein absolutes Vorrangsrecht gegenüber anderen Grundrechten und Verfassungsprinzipien hat. Auch wird kritisiert, dass die Bundesregierung bislang kein wirksames Ziel- und Monitoringsystem für die Umweltverträglichkeit der Energiewende etabliert und bisher lediglich das messbare Ziel der Treibhausgas-Neutralität gesetzt hat. Ein kontinuierliches Monitoring ist jedoch dringend notwendig, um unerwünschte Wirkungen frühzeitig zu erkennen und angemessen steuern zu können.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Bundesrechnungshof scharfe Kritik an der bisherigen Energiewende übtt, die auf geteilte Resonanz stößt. So bewertet die Vorsitzende des BDEW Kerstin Andreae folgendermaßen: „Bei aller berechtigten Kritik in einzelnen Punkten: Der Bundesrechnungshof schießt mit seiner Generalkritik über das Ziel hinaus. […]“[6]

 

Uns war ehrlich gesagt nicht bewusst, dass sich der Bundesrechnungshof neben klassisch haushaltswirtschaftlichen Themen auch mit der Energiewende befasst. Wir finden jedoch der Sonderbericht enthält interessante Aspekte, die in der öffentlichen medialen Debatte selten angesprochen werden.

 

[1] Bundesrechnungshof (2018), zuletzt abgerufen am 15.06.2024 unter: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2018/umsetzung-der-energiewende-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1

[2] [2] Bundesrechnungshof (2021), zuletzt abgerufen am 15.06.2024 unter: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2021/versorgungssicherheit-und-bezahlbarkeit-von-strom-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1

[3] Bundesrechnungshof (2024), zuletzt abgerufen am 18.06.2024 unter https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/energiewende-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 17 ff.

[4] Bundesrechnungshof (2024), zuletzt abgerufen am 18.06.2024 unter https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/energiewende-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 33 ff.

[5] Bundesrechnungshof (2024), zuletzt abgerufen am 18.06.2024 unter https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/energiewende-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 45 ff.

[6] Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (2024), zuletzt abgerufen am 20.06.2024 unter https://www.bdew.de/presse/presseinformationen/bdew-zum-sonderbericht-des-bundesrechnungshofs-zum-stand-der-energiewende/

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