Wahlpflichtmodul im 3. Semester: Human Resource Management und NPM

Letzte Wochen haben wir euch über das Wahlpflichtfach „Controlling und NPM“ informiert. Diese Woche stellen wir euch die andere Wahlmöglichkeit „Human Resource Management und NPM“ vor, über welches euch unsere Vorgänger bereits grob informiert haben.

Das Fach „Human Resource Management und NPM“ besteht aus den drei Teilen „Personalentwicklung & Personalkompetenzen“, „Personalcontrolling“ und „Arbeits- & Beamtenrecht“. Alle drei Bereiche werden von drei unterschiedlichen, fachspezifischen Dozenten unterrichtet. Zudem muss modulbegleitend eine Hausarbeit und zum Abschluss des Semesters eine Klausur geschrieben werden. Beides bestimmt zur Hälfte die Gesamtnote.

Die Hausarbeit wird im Bereich „Personalentwicklung & Personalkompetenzen“ geschrieben und kann sowohl eine Gruppen- als auch eine Einzelarbeit darstellen. Während der ersten Präsenzveranstaltung können sich die Studenten ein selbst gewähltes oder von der Dozentin vorgeschlagenes Thema aussuchen. Ein solches könnte beispielsweise wie folgt lauten: „Einflussfaktoren auf Karrieren in unterschiedlichen Karrierefeldern – Karriereplanung als Baustein der strategischen Personalentwicklung“. Die Themen decken dabei eine große Bandbreite der Personalentwicklung ab. Jedes Thema wird in einer weiteren Präsenzveranstaltung vorgestellt, sodass anschließend jeder Student über jedes Thema informiert ist.

Im Teil „Personalcontrolling“ geht es um die Funktionen, die eine jede Führungskraft beherrschen sollte. Es werden den Studierenden mögliche Entwicklungskonzepte und unterschiedliche Instrumente vorgestellt und beigebracht. So sind sie anschließend beispielsweise in der Lage, in der Praxis eine Balanced Scorecard oder die Szenariotechnik zielführend einzusetzen und entsprechende Ergebnisse mit Ihnen zu erzielen. Zudem werden Fragen wie „was genau ist eigentlich ein „Human Capital“ und warum ist der Begriff meistens negativ belastet?“ mit teilweise überraschenden Antworten geklärt.

Der Teil „Arbeits- & Beamtenrecht“ dient dazu, dass personalrechtliche Probleme aus Sicht einer Führungskraft gelöst werden können. Auf Basis der verschiedenen Rechtsgrundlagen werden Themen wie Direktionsrecht, Befristungsrecht und Kündigungsrecht genauer untersucht. Beim Beamtenrecht geht es beispielsweise um die Begründung eines Beamtenverhältnisses, das Recht auf Teilzeit sowie die Weisungsgebundenheit. Zusammen mit dem Personalcontrolling stellt dieser Teil den Inhalt der Klausur dar.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Wahlpflichtfach „Human Resource Management und NPM“ sehr vielfältig und spannend aufgebaut ist. In unserem Jahrgang hat sich gezeigt, dass es auch für Mitstudenten, die im Personalbereich tätig sind, interessant ist und zu neuen Erkenntnissen führen kann.

SF