OZG 2.0 – Die geplante Gesetzesänderung im Überblick

Die Frist für die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Das Fazit ist ernüchternd. Anstelle der geplanten 575 Verwaltungsdienstleistungen waren im Herbst 2022 nur 33 Leistungen1 und im Herbst 2023 145 Leistungen2 flächendeckend verfügbar. Unklare Zuständigkeiten, eine unzureichende Finanzierung, fehlende Schnittstellen und Standards in der vorliegenden heterogenen IT-Landschaft der öffentlichen Verwaltung sowie Datenschutzbedenken sind einige der Probleme, mit denen das Scheitern des OZG begründet wird.3 Die Tatsache, dass allein in Nordrhein-Westfalen 438 von 575 Leistungen in einzelnen Kommunen verfügbar sind, zeigt eindrücklich, dass das Prinzip des OZG, dezentral entwickelte Leistungen unkompliziert flächendeckend einsetzen zu können, noch nicht funktioniert.4 

Es besteht somit ein dringender Bedarf, bei der Digitalisierung der Verwaltung nachzubessern und die oben genannten Kritikpunkte hierbei zu berücksichtigen. Die Bundesregierung möchte hierfür das OZG 2.0 beschließen lassen, welches sich seit über einem Jahr im Gesetzgebungsprozess befindet. Dieses beinhaltet folgende Veränderungen: 

  • Weiterentwicklung der Bund-ID zu dem zentralen Verwaltungsprotal, über das alle in Deutschland angebotenen Verwaltungsdienstleistungen vollständig elektronisch und als end-to-end-Prozess angeboten werden 
  • Erleichterung im behördenübergreifenden Datenaustausch (z.B. Anforderung einer Geburtsurkunde durch die einfordernde Behörde)   
  • Abschaffung des Unterschriftserfordernis bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion 
  • Erhöhte Fokussierung auf Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit der digitalen Verwaltungsleistungen 
  • Priorisierte Umsetzung von 15 besonders relevanten Verwaltungsleistungen5 
  • Abschaffung einer konkreten Umsetzungsfrist zur Digitalisierung der Leistungen 

Doch wie wird die geplante Gesetzesänderung bewertet? Positiv hervorgehoben wird vor allem die Abschaffung des Unterschriftserfordernis.6 Auch sei es in jedem Fall zu begrüßen, bei der Entwicklung von Online-Verwaltungsverfahren zuerst auf die Leistungen zu beschränken, welche für die Bürger sehr relevant seien und nur wenige landes- oder kommunalspezifische Besonderheiten aufweisen.7  

Auf den ersten Blick irritierend wirkt die Abschaffung der Umsetzungsfrist. So wird einerseits kritisiert, ohne Frist fehle der Druck auf allen Ebenen, die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben.8 Doch es wird ebenfalls argumentiert, ohne eine Frist könne man wenigstens die Zeit zur effektiven Digitalisierung nehmen, die es aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen benötige. Fristen würden hier nur zu einer vorschnellen Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben führen.9 Zudem sei eine kurzfristige Veränderung der notwendigen strukturellen Bedingungen, insbesondere eine behördenübergreifende einheitliche IT-Infrastruktur sowie zentrale Vorgaben des Bundes zur Verwaltungsdigitalisierung und somit eine Änderung der Zuständigkeiten in Digitalisierungsangelegenheiten, gar nicht möglich.10 

Eine Änderung dieser strukturellen Bedingungen sieht das OZG 2.0 jedoch gar nicht vor. An einer einheitlichen Lösung für IT-Infrastruktur, z.B. einer einheitlichen Bereitstellung der Infrastruktur über eine bundesweite Plattform soll nicht gearbeitet werden.11  Ebenso wenig stelle das OZG 2.0 klar, wer die Kosten für die Entwicklung und Implementierung neuer digitaler Lösungen trägt.12  

Für eine gelingende Verwaltungsdigitalisierung sei es jedoch zuerst erforderlich, Standards für digitale verwaltungsinterne Prozesse und Strukturen wie E-Akten und Register zu erarbeiten. Der Schwerpunkt des OZG 2.0 liege jedoch darin, das digitale Leistungsangebot am Frontend zu verbessern, ohne die dahinterliegenden Prozesse und Strukturen nachhaltig verändern zu wollen.13 Diese Kritik wird im Rahmen einer Anhörung im Gesetzgebungsverfahren auch von Sachverständigen geteilt.14  

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Bundesregierung mit dem OZG 2.0 hilfreiche Regelungen für die Verwaltungsdigitalisierung trifft, zum Beispiel die Abschaffung des Schriftformerfordernis.  

Doch für eine vollständig digitale Verwaltung müssten zuerst einheitliche verwaltungsinterne IT-Standards festgelegt und umgesetzt werden. Dies wird von vielen anerkannt. Dennoch steht fest, dass die Festlegung und Implementierung einheitlicher Standards aufgrund des Föderalismus einerseits sowie aufgrund fehlender finanzieller und personeller Ressourcen andererseits keine einfache Aufgabe wird.  

1 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/digitalisierung-der-verwaltung-klar-hinter-den-erwartungen-normenkontrollrat-kritisiert-die-innenministerin-oeffentlich/28974272.html (letzter Abruf am 25.11.2023). 

2 https://www.insm.de/insm/themen/digitalisierung/deutschland-scheitert-beim-e-government (letzter Abruf am 25.11.2023). 

3 https://www.egovernment.de/das-ozg-ist-klaeglich-gescheitert-a-9291e91cf74fb7f5321400a9c26ae7fa/ (letzter Abruf am 25.11.2023). 

4 https://www.insm.de/insm/themen/digitalisierung/deutschland-scheitert-beim-e-government (letzter Abruf am 25.11.2023). 

5 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/ozg-kabinett.html (letzter Abruf am 25.11.2023). 

6 https://netzpolitik.org/2022/reform-des-onlinezugangsgesetzes-entscheidende-standards-fehlen-noch-immer/#netzpolitik-pw (letzter Abruf am 25.11.2023). 

7 https://www.dstgb.de/themen/digitalisierung/aktuelles/ozg-2-0-wir-haben-keine-zeit-zu-verlieren/ (letzter Abruf am 25.11.2023) 

8 https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ozg-2-0-ohne-druck-keine-digitalisierung-19233504.html (letzter Abruf am 25.11.2023). 

9 https://netzpolitik.org/2022/reform-des-onlinezugangsgesetzes-entscheidende-standards-fehlen-noch-immer/#netzpolitik-pw (letzter Abruf am 25.11.2023). 

10 https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-OZG-2.0-Neues-Digitalisierungsgesetz-mit-Tuecken-36044309.html (letzter Abruf am 25.11.2023). 

11 https://netzpolitik.org/2022/reform-des-onlinezugangsgesetzes-entscheidende-standards-fehlen-noch-immer/#netzpolitik-pw (letzter Abruf am 25.11.2023). 

12 https://www.dstgb.de/themen/digitalisierung/aktuelles/ozg-2-0-wir-haben-keine-zeit-zu-verlieren/ (letzter Abruf am 25.11.2023) 

13 https://netzpolitik.org/2022/reform-des-onlinezugangsgesetzes-entscheidende-standards-fehlen-noch-immer/#netzpolitik-pw (letzter Abruf am 25.11.2023). 

14 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw41-pa-inneres-digitalisierung-969060 (letzter Abruf am 04.12.2023). 

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