Die Frage der Altschulden

Schon länger wird über eine gangbare Altschuldenlösung in NRW diskutiert, die in Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommunen besonders verschuldete Kommunen entlasten soll.[1] Bei Altschulden handelt es sich um Liquiditätskredite, die die Pro-Kopf-Verschuldungsgrenze von 100 € pro Einwohner übersteigen. Nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden tragen eine Altschuldenlast in Höhe von rund 19,7 Milliarden Euro.[2]

Nachdem die schwarz-grüne Landesregierung NRW dem Bund im Sommer letzten Jahres Pläne für eine Altschuldenlösung vorgelegt hatte, wurden diese von Finanzminister Christian Lindner scharf kritisiert und die Beteiligung des Bundes an dem Vorhaben ausgeschlossen. Die vorgebrachte Lösung sah vor, dass das Land ca. die Hälfte der kommunalen Altschulden übernehmen sollte und die andere Hälfte vom Bund getragen werden sollte.[3] Da die Landesanteile der Altschulden größtenteils über die kommunalen Anteile an Grunderwerbssteuer finanziert werden sollten, wurde der Vorschlag auch von Vertretern der Kommunen scharf kritisiert. So hieß es aus der Opposition der SPD im Landtag NRW etwa „Vielmehr hat sich die schwarz-grüne Landesregierung für ein Modell entschieden, bei dem die Kommunen in den kommenden Jahren die Zeche selber zahlen sollen.“[4] Aufgrund der Kritik an der Refinanzierung des Altschuldenprogramms wurde dieses mittlerweile auf 2025 vertagt, damit die Altschuldenlösung in der Zwischenzeit von der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden weiterentwickelt werden kann.[5]

Unsicherheit bei den Kommunen macht sich auch wegen einer anderen Gesetzesvorlage der Landesregierung bemerkbar. So sieht der derzeitige Entwurf des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vor, dass Kassenkredite zur Liquiditätssicherung der Kommunen ab 2025 innerhalb von 36 Monaten zurückgeführt werden müssen. Diese Regelung soll einer weiteren Verschuldung entgegenwirken und somit die Generationengerechtigkeit fördern.[6] Bei Praktikern wird die Regelung sehr skeptisch betrachtet, laut einer Stellungnahme des Städtetags NRW wird die Finanzierung von Kommunen durch die Regelung unwirtschaftlicher, denn Liquiditätskredite müssen zu höheren Zinsen aufgenommen werden. Nach dem 36 monatigen Tilgungszeitraum sind Kommunen dann gezwungen diese erneut Kreditverpflichtungen einzugehen. Die Verschärfung der Kreditaufnahme könne lediglich zusammen mit einer nachhaltigen Altschuldenhilfe für die Kommune erfolgreich sein und alleine nicht auskommen. [7] Nach Meinung des Städtetags NRW müssen die Arbeiten an der Altschuldenlösung noch im Jahr 2024 erfolgen, um eine nachhaltige Entschuldung zum Beginn 2025 zu gewährleisten. Ohne zusätzliche Finanzmittel des Landes wird dies wohl nicht gelingen.[8]

Aber eben diese nachhaltige Altschuldenhilfe scheint noch in weiter Ferne zu sein, insbesondere in Anbetracht der aktuellen Haushaltsschwierigkeiten beim Bund. Nach Meinung des Autors läuft es wohl darauf hinaus, dass alle Kommunen den Gürtel enger schnallen müssen und zukünftig Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung prüfen werden.


[1] s. z. B. https://www.staedtetag-nrw.de/files/nrw/docs/Publikationen/Eildienst/2019/eildienst-2019-10.pdf

[2] https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-nordrhein-westfalen-geht-mit-programm-fuer-kommunale-altschulden

[3] https://www.derneuekaemmerer.de/haushalt/altschulden/altschulden-lindner-erteilt-nrw-plaenen-klare-absage-25123/ 

[4] https://www.josef-neumann.de/2023/08/10/altschuldenloesung-des-landes-ist-und-bleibt-eine-mogelpackung/

[5] https://www.derneuekaemmerer.de/haushalt/altschulden/nrw-altschuldenloesung-wird-vertagt-25772/

[6] https://www.derneuekaemmerer.de/haushalt/foederale-finanzbeziehungen/nrw-plant-massive-aenderungen-im-haushaltsrecht-26271/

[7] https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-1147.pdf

[8] https://www.staedtetag-nrw.de/presse/pressemeldungen/2024/ausblick-2024-schule-schulden-fluechtlinge-staedte-draengen-auf-loesungen

Entdecke mehr von

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen