Bundestagswahl 2025: Wer kann das Vertrauen der Wähler gewinnen?

Hallo liebe Leserinnen und Leser,

nach einer etwas längeren Abwesenheit melden wir uns heute mit einem neuen Artikel zurück. Diesmal zu dem Thema Bundestagswahl und Vertrauensfrage.

Der Countdown läuft. In ca. 4 Wochen, am 23.02.2025, ist es so weit und die vorgezogenen Bundestagswahlen stehen an. Der Wahlkampf der verschiedenen Parteien läuft bereits auf Hochtouren.

Dies wollen wir zum Anlass nehmen, uns einmal rückblickend anzuschauen, wie es zu der vorgezogenen Bundestagswahl gekommen ist und was eigentlich die Vertrauensfrage ist. Und sind die Vertrauensfrage und das Misstrauensvotum dasselbe?

Was ist eigentlich die Vertrauensfrage und wo liegt der Unterschied zum Misstrauensvotum?

Die Vertrauensfrage stellt nach Art. 68 GG[1] ein Instrument der politischen Praxis dar, mit welchem der regierende Bundeskanzler sich vergewissern kann, ob sein Handeln noch Unterstützung im Bundestag erhält. Hat der Bundeskanzler die Frage des Vertrauens ausgesprochen, wird dieses mittels Abstimmung entschieden. Sollte die Mehrheit der Abgeordneten sich gegen den Bundeskanzler aussprechen, ihm also das Vertrauen verweigern, kann dies zum Rücktritt der Regierung führen.

Nach durchgeführter Abstimmung und mehrheitlich verweigertem Vertrauen kann der Bundespräsident auf Vorschlag des bis dahin noch amtierenden Bundeskanzlers, innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auslösen. Ein neuer Bundestag wird gewählt.[2]

Beim Ergebnis der Vertrauensfrage geht es also nicht nur um politische Macht, sondern um die Legitimation einer gesamten Regierung.

Und was ist jetzt der Unterschied zum Misstrauensvotum?

Das Misstrauensvotum, ist in Artikel 67 GG definiert. Bei diesem Instrument geht im Gegensatz zur Vertrauensfrage, die Initiative vom Bundestag und nicht vom regierenden Bundeskanzler aus. Spricht der Bundestag dem Kanzler das Misstrauen aus, führt dies nicht zu Neuwahlen im generellen, sondern lediglich zu Neuwahlen des Bundeskanzlers.[3]

Nachdem wir nun geklärt haben, was die Vertrauensfrage eigentlich ist und wo der Unterschied zum Misstrauensvotum liegt, schauen wir einmal zurück und sehen uns an, was zur aktuellen Situation in Deutschland geführt hat.

Was bisher geschah?

Die Bundesregierung unter Scholz hatte sich im Jahr 2024 zahlreichen Herausforderungen zu stellen. Neben den globalen Krisen wie dem anhaltenden Ukraine-Krieg und den weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Folgen der Pandemie stand die Koalition aus SPD, Grünen und FDP intern immer wieder und vermehrt unter Druck. Die unterschiedlichen politischen Prioritäten und teils widersprüchlichen Forderungen der Koalitionspartner sorgten für Spannungen.

Besonders die FDP geriet aufgrund ihrer Haltung zu bestimmten Themen wie der Steuerpolitik, dem Klimaschutz und der Haushaltsplanung immer wieder in Konflikt mit den anderen Regierungsparteien. Diese internen Spannungen führten zu immer lauteren Stimmen, die das Handeln der Regierung infrage stellten.

So kam es dazu, dass am Montag, den 16. Dezember 2024, Olaf Scholz in einer Sondersitzung des Bundestages mit einer Mehrheit das Vertrauen verweigert wurde. Lediglich 207 der 733 Abgeordneten sprachen sich für Scholz aus. 116 Abgeordnete enthielten sich bei der Abstimmung. Um weiterhin regierungsfähig bleiben zu können hätten mindestens 367 Abgeordnete Scholz ihr Vertrauen aussprechen müssen.[4]

Im Anschluss an die Abstimmung suchte Scholz den Bundespräsidenten Steinmeier auf, und schlug ihm vor den aktuellen Bundestag aufzulösen und Neuwahlen zu veranlassen. Nach mehreren Gesprächen folgte Steinmeier dem Vorschlag und ordnete am 27. Dezember 2024 die Auflösung des Bundestages an und veranlasste Neuwahlen für den 23. Februar 2025.

So, jetzt habt ihr einen kleinen Überblick über die Vertrauensfrage und die aktuelle Situation in Deutschland erhalten.

Zum Schluss möchten wir euch gerne noch ein paar kleine „Fun Facts“ zur Vertrauensfrage mit auf den Weg geben.

Wissenswertes zu Vertrauensfrage

Die Häufigkeit der Vertrauensfrage

Seit 1949, wurde die Vertrauensfrage bereits sechs Mal, von fünf Bundeskanzlern gestellt. Der erste Bundeskanzler, welche die Vertrauensfrage stellte, war Willy Brandt (SPD) im Jahr 1972. Der bisher einzige Bundeskanzler, der die Vertrauensfrage gleich zweimal stellte, war Gerhard Schröder in den Jahren 2001 und 2005.

Hier noch eine kleine Übersicht über alle gestellten Vertrauensfragen[5]:

Willy Brandt (SPD), 20. September 1972
Helmut Schmidt (CDU), 3. Februar 1982
Helmut Kohl (CDU), 17. Dezember 1982
Gerhard Schröder (SPD), 16. November 2001
Gerhard Schröder (SPD), 01. Juli 2005
Olaf Scholz (SPD), 16. Dezember 2024

In lediglich zwei Fällen (Schmidt und Schröder 2001) wurde dem Bundeskanzler das Vertrauen des Bundestages ausgesprochen und es folgten keine Neuwahlen.

Es gibt keine parlamentslose Zeit

Auch wenn der Bundespräsident nach gestellter Vertrauensfrage die Auflösung des Bundestages anordnet, heißt es nicht, dass dieser nicht mehr existiert und Deutschland damit regierungslos wäre. Es bedeutet nur, dass die angesetzte Wahlperiode vorzeitig beendet wird und die Bundestagswahlen vorgezogen werden.

Der zuvor gewählte Bundestag bleibt also offiziell bestehen und geht seinen Rechten sowie Pflichten nach bis der neue Bundestag gewählt wurde und erstmalig zusammentritt. (Art 39 Abs. 1 GG  und  Art 69 Abs. 2f. )[6].

Es bleibt auf jeden Fall spannend und wir sind gespannt, wenn im Februar das Ergebnis von „Deutschland sucht den nächsten Bundeskanzler“ feststeht und sich zeigt, in wen die Bürger ihr Vertrauen setzen.

Euer Blog4Students-Team

 

 

[1]  vgl. Artikel 68 Grundgesetz

[2] https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/V/vertrauensfrage-245558

[3] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/was-ist-die-vertrauenfrage-2319328

[4] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw47-vertrauensfrage-1030198

[5] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/was-ist-die-vertrauenfrage-2319328

[6] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw47-vertrauensfrage-1030198

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