Online Zugangsgesetz (OZG) – wie weit sind wir denn?!
Das Onlinezugangsgesetz wurde am 14. August 2017 vom Bundestag beschlossen. Durch die insgesamt 8 Paragraphen wurden Bund und Länder dazu verpflichtet, bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Dies bedarf zum einen einer Digitalisierung von knapp 590 Verwaltungsleistungen und zum anderen erst einmal der Schaffung einer IT-Infrastruktur. Zudem hat die Nutzerorientierung bei der OZG-Umsetzung oberste Priorität, das bedeutet, das Ganze muss auch noch möglichst anwenderfreundlich sein. (Vgl. OZG-Umsetzung – Onlinezugangsgesetz – Was ist das Onlinezugangsgesetz?)
Der Dachverband kommunaler IT-Dienstleister begleitet die Kommunen bei der Umsetzung des OZGs und stellt eine offene Datenbank mit detaillierten Zahlen und Fakten zur Verfügung. Dort werden die gemeinsamen Digitalisierungsprojekte und entsprechende Lösungen zur Umsetzung des OZG präsentiert. (Vgl. Datenbank, OZG-Datenbank, Dashboard (kdn.de))
Insgesamt gibt es 590 OZG-Leistungen von Bund, Länder und Kommunen, davon befinden sich 237 OZG-Leistungen im kommunalen Vollzug, also in der kommunalen Umsetzungszuständigkeit. Diese OZG-Leistungen verteilen sich auf folgende Themenfelder:

Die soeben erwähnten 237 OZG-Leistungen sind in verschiedene Umsetzungsprioritätsstufen eingeteilt. 64 haben die höchste Umsetzungspriorität (wie z.B. Führerscheinangelegenheiten), 46 Leistungen eine hohe Umsetzungspriorität (z.B. Ummeldungen), 47 eine niedrige (z.B. Nutzung von Sport- und Freizeitangeboten) und bei rund 80 Leistungen besteht sogar kein weiterer Digitalisierungsbedarf (z.B. Beglaubigungen).
237 Leistungen innerhalb von 5 Jahren zu digitalisieren, klingt ja erstmal nicht viel. Die einzelnen OZG-Leistungen entsprechen jedoch nicht den Einzelleistungen einer Verwaltung. Diese sind im Leistungskatalog der Verwaltungen (Leika) gesammelt aufgeführt. Die OZG-Leistungen bündeln dann Leistungen aus dem Leika. Somit ergeben sich aus 237 OZG-Leistungen insgesamt 2.685 Leika-Leistungen.
Bis Ende 2022 ist ja nun mal auch nicht mehr viel Zeit… schauen wir doch mal, wie weit die Kommunen sind:
Nun genauer zu der Vielzahl an Leika-Leistungen. In der KDN-Datenbank ist der Umsetzungsstatus der jeweiligen Leistung zu finden. Bei knapp 51% der Leistungen (1.367 Stück) ist kein Status angegeben. Die anderen 1.318 Leistungen verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Umsetzungsstadien.

Positiv fällt auf, dass sich mit 51 % bereits mehr als die Hälfte der Leistungen in Phasen nach der Umsetzung befinden. 39 % verbleiben in der Vorbereitung und er Konzeption, hier ist somit der nächste Schritt ebenfalls die Umsetzung. Lediglich 10 % der Leistungen wurden zurückgestellt bzw. noch nicht begonnen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, wenn zusätzlich noch die Leistungen mit fehlender Umsetzungsangabe hinzugerechnet werden, dass die Anforderung des OZG, alle Leistungen bis Ende 2022 zu digitalisieren, nicht mehr zu schaffen ist. So sieht es auch der nationale Normenkontrollrat. Der Normenkontrollrat hat nach § 1 II NKRG die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Dieser fordert ein Update der bisherigen OZG-Frist (vgl. Onlinezugangsgesetz nicht mehr bis Ende 2022 umsetzbar | Öffentlicher Dienst | Haufe). Inwiefern dieses Update kommt und bis wann die Frist ausgeweitet wird, ist derzeit noch unklar. Klar ist jedoch, dass das OZG für einen notwendigen Schritt hin zur Digitalisierung der Verwaltung gesorgt hat, an der auch kein Weg mehr vorbeiführt.