Die EUDI-Wallet – Die digitale Identität für Europa

Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen beschränkt sich zunehmend nicht mehr auf die Möglichkeit, Anträge online einzureichen. Auch Identitätsnachweise, Bescheinigungen und andere Dokumente sollen künftig digital auf dem Smartphone verwaltet und vorgezeigt werden können.

Ein zentrales europäisches Projekt in diesem Bereich ist die European Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet. Sie soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und anderen Organisationen ermöglichen, digitale Identitätsdaten und Nachweise sicher zu speichern, zu verwalten und bei Bedarf digital weiterzugeben.

Was ist die EUDI-Wallet?

Die EUDI-Wallet ist eine digitale Brieftasche für die europäische digitale Identität. Sie soll auf Smartphones oder anderen geeigneten Geräten eingesetzt werden und verschiedene digitale Nachweise miteinander verbinden.

Dabei handelt es sich nicht um eine einzige europaweit einheitliche App. Die Mitgliedstaaten können eigene Wallet-Lösungen bereitstellen oder andere Lösungen anerkennen. Gemeinsam ist den Wallets jedoch ein europäischer technischer und rechtlicher Rahmen. Dadurch sollen die verschiedenen Wallets grenzüberschreitend miteinander funktionieren.

Die rechtliche Grundlage bildet die überarbeitete europäische eIDAS-Verordnung, die den europäischen Rahmen für digitale Identitäten und Vertrauensdienste festlegt. Die entsprechende EU-Verordnung trat am 20. Mai 2024 in Kraft.

Welche Daten können in der Wallet gespeichert werden?

Die EUDI-Wallet soll verschiedene digitale Nachweise aufnehmen können. Dazu gehören beispielsweise:

  • der Personalausweis beziehungsweise eine digitale Identität,
  • der Führerschein,
  • digitale Bildungs- und Berufszeugnisse,
  • Nachweise über bestimmte persönliche Eigenschaften,
  • elektronische Bescheinigungen,
  • digitale Signaturen und
  • perspektivisch weitere persönliche Zertifikate.

Die Europäische Kommission beschreibt die Wallet als Möglichkeit, digitale Dokumente zu speichern, zu teilen und für digitale Dienste zu verwenden. Welche konkreten Nachweise zur Verfügung stehen, hängt dabei auch von den jeweiligen nationalen Lösungen und den angebundenen Anbietern ab.

Digitale Nachweise vorlegen

Mit der Wallet können digitale Nachweise gespeichert und gezielt an andere Stellen übermittelt werden.

Beispielsweise kann ein Nutzer einen digitalen Führerschein oder einen Bildungsnachweis vorlegen, ohne das entsprechende Dokument in Papierform mitzuführen.

Ein weiterer Bestandteil des europäischen Systems sind sogenannte elektronische Attributnachweise. Damit können bestimmte Eigenschaften einer Person digital nachgewiesen werden. Dabei muss nicht grundsätzlich die gesamte Identität offengelegt werden. Stattdessen können je nach Anwendungsfall einzelne benötigte Informationen übermittelt werden.

Auch der Nachweis des Alters gehört zu den möglichen Anwendungen digitaler Identitäten.

Die Europäische Kommission hat 2026 beispielsweise eine europäische Lösung zur digitalen Altersverifikation vorgestellt. Damit soll es möglich sein, gegenüber Online-Diensten nachzuweisen, dass eine bestimmte Altersgrenze erreicht wurde, ohne dabei weitere persönliche Informationen preisgeben zu müssen.

Digitale Signaturen

Die EUDI-Wallet soll künftig auch für qualifizierte elektronische Signaturen genutzt werden können.

Damit können Dokumente elektronisch signiert werden. Die EU-Kommission nennt die Erstellung rechtsverbindlicher elektronischer Signaturen ausdrücklich als eine Funktion der europäischen digitalen Identitäts-Wallet.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Funktion des digitalen Signierens in Deutschland schrittweise nach dem Start der Wallet ergänzt wird.

Nutzung bei Unternehmen und privaten Dienstleistungen

Die EUDI-Wallet soll nicht ausschließlich für Behörden entwickelt werden. Auch Unternehmen können die Wallet für Identitäts- und Nachweisprozesse verwenden.

Als mögliche Anwendungsfälle werden beispielsweise die Eröffnung eines Bankkontos, der Abschluss eines Mobilfunkvertrags, die Anmietung eines Fahrzeugs oder die Nutzung digitaler Dienstleistungen genannt.

Damit entsteht ein System, das sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für private Anbieter eingesetzt werden kann.

Welche Bedeutung hat die EUDI-Wallet für die Verwaltung?

Für die öffentliche Verwaltung ist die EUDI-Wallet insbesondere deshalb relevant, weil sie verschiedene digitale Verwaltungsprozesse miteinander verbinden kann.

Heute müssen sich Bürgerinnen und Bürger bei unterschiedlichen Behörden und Online-Diensten teilweise mit unterschiedlichen Verfahren identifizieren oder Nachweise in unterschiedlichen Formaten einreichen.

Die EUDI-Wallet soll hierfür einen gemeinsamen digitalen Rahmen schaffen. Identitätsdaten und Nachweise können in einer Wallet hinterlegt und anschließend bei unterschiedlichen Diensten verwendet werden.

Datenschutz und Kontrolle über die Daten

Ein Bestandteil des europäischen Konzepts ist die Möglichkeit, dass Nutzerinnen und Nutzer selbst bestimmen können, welche Informationen sie weitergeben.

Statt beispielsweise einen vollständigen Identitätsnachweis zu übermitteln, kann je nach Anwendungsfall lediglich die für einen bestimmten Vorgang erforderliche Information übermittelt werden.

Ein Beispiel wäre der Nachweis, dass eine Person volljährig ist. In einem solchen Verfahren kann grundsätzlich der Nachweis der Volljährigkeit ausreichen, ohne dass das vollständige Geburtsdatum oder weitere persönliche Angaben übermittelt werden müssen.

Die europäischen Vorgaben sehen außerdem Sicherheits- und Datenschutzanforderungen für die Wallets vor. Die Wallets sollen interoperabel und nach gemeinsamen europäischen Standards aufgebaut werden.

Wann kommt die EUDI-Wallet?

Die Einführung erfolgt nicht mit einer einzigen europaweiten App zu einem einheitlichen Zeitpunkt.

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihren Bürgerinnen und Bürgern, Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Unternehmen mindestens eine europäische digitale Identitäts-Wallet bereitzustellen. Nach dem europäischen Zeitplan sollen die Wallets bis Ende 2026 verfügbar sein.

Für Deutschland ist derzeit ein konkreter Starttermin vorgesehen: Die Bundesregierung plant die Bereitstellung einer funktionsfähigen deutschen EUDI-Wallet zum 2. Januar 2027. Das wurde im Juni 2026 von der Bundesregierung bestätigt. Die deutsche Wallet wird den Namen „d-you“ tragen. 

Die Einführung erfolgt dabei schrittweise. Zum Start sollen zunächst insbesondere Funktionen zur Identifizierung und Authentifizierung zur Verfügung stehen. Weitere Funktionen, beispielsweise das digitale Signieren von Dokumenten, sollen anschließend ergänzt werden.

Quellen

  • Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS): EUDI-Wallet – Informationen zur deutschen Umsetzung und zu den vorgesehenen Funktionen. (Bundesministerium Digitales)
  • Bundesregierung: „Die digitale Brieftasche kommt“, 20. Mai 2026 – Informationen zum deutschen Gesetzgebungsverfahren und zur Einführung. (Bundesregierung)
  • Bundesregierung: Regierungspressekonferenz vom 8. Juni 2026 – Bestätigung des geplanten Starts der deutschen Wallet am 2. Januar 2027. (Bundesregierung)
  • Europäische Kommission: European Digital Identity – Überblick über Ziele, Funktionen und Zeitplan der europäischen Wallet. (European Commission)
  • Europäische Kommission: EU Digital Identity Wallet – FAQ – Informationen zum europäischen Rechtsrahmen und zu den Anforderungen. (European Commission)
  • Europäische Kommission: EU Digital Identity Wallet Implementation – Informationen zu den europäischen Pilotprojekten. (Digitale Strategie EU)
  • ENISA: Certification of EU Digital Wallets – Informationen zu Sicherheits- und Zertifizierungsanforderungen. (ENISA)

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