Unterstützung durch den Arbeitgeber

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Sonderurlaub bzw. Bildungsurlaub für die berufliche Weiterbildung zu beantragen. Die Genehmigung gestaltet sich jedoch von Kommune zu Kommune anders. Einige Kommunen begrüßen die Eigeninitiative sich berufsbegleitend fortzubilden und versuchen dies im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten anzuerkennen. So werden bei verschiedenen Studierenden zwischen 5 und 6 Tage Sonderurlaub pro Jahr anerkannt. Andere Kommunen stellen beispielsweise für die Präsenztermine ein Dienstfahrzeug zur Verfügung oder steuern einen kleinen Teil zu den Studiengebühren dazu. Andere Kommunen wiederrum genehmigen keinen Sonderurlaub. In solchen Fällen ist auf den regulären Erholungsurlaub (29 – 30 Tage), je nach Beschäftigungsverhältnis, zurückzugreifen.

Des Weiteren besteht in so gut wie allen Kommunen die Möglichkeit, seine Arbeitszeit relativ individuell zu gestalten, sodass durch im Vorfeld aufgebaute Mehrarbeit der Freizeitausgleich ebenfalls für einen lernintensiven Tag oder eben einen Präsenztermin genutzt werden kann.

Neben den Präsenzen ist noch die Klausurvorbereitung mit einzuplanen. Einige Studierende nehmen sich vor den Klausuren Urlaub. Andere bereiten sich ausschließlich nach der Arbeitszeit und an Wochenenden auf die Klausuren vor.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es sich durchaus lohnen kann, seinen Urlaub oder Freizeitausgleich für ein oder zwei lernintensive Tage zu opfern. So besteht nicht nur die Möglichkeit nach der regulären Arbeitszeit einfach mal abzuschalten, sondern der Lerneffekt an arbeitsfreien Tagen ist wesentlich höher und es bleibt mehr „hängen“, da die Konzentration wesentlich höher ist. Dies spiegelt sich dann am Ende auch in den Noten wider :-).

Ob so oder so, das bleibt schlussendlich jedem selbst überlassen. Machbar ist das berufsbegleitende Studium in jedem Fall.

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