Das OZG (Teil I) – Was steckt hinter den drei Buchstaben?
Reihe: Digitalisierung im öffentlichen Sektor
In unserer Reihe „Digitalisierung im öffentlichen Sektor“ analysieren wir aktuelle Trends, sowie den Stand der Digitalisierung insb. bei Kommunen, und beleuchten diese an Beispielen aus der Praxis.
„Deutschland bei E-Government EU-weit abgeschlagen“, „Deutschlands Verwaltung – ein Trauerspiel“, „E-Government in Deutschland floppt weiterhin“ – dies sind nur einige von vielen Schlagzeilen zum Thema Digitalisierung der deutschen öffentlichen Verwaltung. In internationalen Studien zu diesem Thema liegt Deutschland außerdem meist auf den hinteren Plätzen. Ein Beispiel hierfür ist der jährlich erscheinende Digital Economy and Society Index (DESI), der Deutschland beim Thema „digital public service“ im Jahre 2019 EU-weit auf dem fünftletzten Platz sieht (vgl. Digital Economy and Society Index Report 2019, Europäische Kommission, S.3)
Um hier gegenzusteuern hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, von denen eine das im Jahre 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG) ist. Dieses Gesetz sieht Digitalisierung aller deutschen Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 vor.
Nun, 2 Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes, haben wir eine kurze Zwischenbilanz des OZG gezogen und analysiert, welche Risiken und Potentiale es für die Digitalisierung der deutschen Verwaltung aufweist.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das am 14. August 2017 vom Bundestag beschlossene Onlinezugangsgesetz umfasst acht Paragraphen und verpflichtet Bund und Länder erstens bis Ende 2022 „ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten“ (§ 1 Abs. 1) und zweitens ebendiese „Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen“ (§ 1 Abs. 2). Dies bedeutet:
Sowohl Bund, als auch Länder, müssen bis 2022 ihre Verwaltungsverfahren in einem elektronischen Prozess abbilden und allen Bürgern online zugänglich machen. Hierbei sollen Bund und alle Länder diese Online-Dienstleistungen digital bündeln und in jeweils einem eigenen Verwaltungsportal anbieten. Diese 17 Portale wiederrum sollen in einem zentralen Portalverbund verknüpft werden. Außerdem sollen zur einheitlichen Identifizierung der Bürger im Portalverbund Nutzerkonten bereitgestellt werden.
Detaillierter geht das OZG dann noch auf folgende Fragen ein:
- Wie und von wem sollen die Verwaltungsverfahren elektronisch abgewickelt werden? (§ 4)
- Welche Maßnahmen der IT-Sicherheit müssen bei der Umsetzung beachtet werden? (§ 5)
- Welche Kommunikationsstandards müssen eingehalten werden? (§ 6)
- Wer ist zuständig für die Nutzerkonten? (§ 7)
- Welche Rechtsgrundlagen gelten bei der Verarbeitung der Bürgerdaten? (§ 8)
Welche Verwaltungsverfahren müssen digitalisiert werden?
Um genauer zu definieren, welche Verwaltungsdienstleistungen online angeboten werden können, sollen und müssen, wurde im April 2018 im Auftrag des BMI der OZG-Umsetzungskatalog entworfen, der etwa 575 OZG-Leistungen definiert.
Hierzu wurden alle Dienstleistungen des deutschen Leistungskataloges (Leika), sowie zusätzliche Leistungen analysiert und entsprechende OZG-Leistungen daraus abgeleitet. Zu beachten ist insbesondere, dass jede OZG-Leistung aus einer oder mehreren ehemaligen Leika-Leistungen besteht. Folgende Abbildung (S. 14 des OZG-Umsetzungskatalogs) verdeutlicht dies:

Sinn und Zweck des OZG
Aus dem OZG-Umsetzungskonzept geht hervor, dass das OZG nur ein Teil einer größeren Strategie der Bundesregierung ist, die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben und die Verwaltung „effektiv, transparent, effizient, barrierefrei, bürger- und unternehmensfreundlich“ zu gestalten.
Der Schwerpunkt liegt hierbei eindeutig auf den gestiegenen Ansprüchen der Bürger, die es gewohnt sind, vielerlei Dinge im Internet zu erledigen und dieses Angebot auch von ihrer Verwaltung erwarten würden. Aber auch die Effizienz des Verwaltungshandelns spielt eine entscheidende Rolle für die Einführung des OZG. So könnten hierdurch Prozesse verschlankt und Kosten (z.B. durch den Wegfall von Papier) eingespart werden. (vgl. Digitale Verwaltung 2020. Regierungsprogramm der 18. Legistaturperiode, Bun-desministerium des Innern, September 2014) Weit gefasst soll die Digitalisierung der Verwaltung und das OZG als ein Teil hiervon, also auch dem zunehmenden Personalmangel in öffentlichen Verwaltungseinrichtungen langfristig etwas entgegensetzen.
Umsetzung des OZG
Das OZG wurde im August 2017 beschlossen und soll bis zum Jahre 2022 umgesetzt sein. Wir befinden uns aktuell (Ende 2019) also ungefähr in der Halbzeit der Umsetzung und fraglich ist, wie viele der 575 Leistungen bereits auf den Weg gebracht werden konnten und ob bereits Verwaltungsportale der Länder und des Bundes existieren oder sogar bereits zu einem Portalverbund verknüpft wurden.
Laut der OZG-Informationsplattform des BMI befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Dezember 2019) die große Mehrheit aller umzusetzenden Leistungen, nämlich 443, im Grad der Umsetzung 1, was bedeutet, dass auf den Webseiten der Behörden Informationen zu diesen Leistungen bereitgestellt werden. 16 Leistungen befinden sich im Grad 2, was heißt, dass immerhin ein Formular-Assistent zur Bearbeitung der Online-Formulare zur Verfügung gestellt wird und gerade einmal 2 Leistungen, der „Anschluss an die öffentliche Versorgung“ und das „Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung und Raumordnung“ könnten bereits einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden (Grad 3), wobei sie nicht vollständig digital abgewickelt werden können, was bedeutet, dass einige Onlinefunktionen noch fehlen.
Diese, auf den ersten Blick sehr schlechte Zwischenbilanz, lässt sich dadurch ein wenig abmildern, dass die Mehrheit aller Leistungen, nämlich in etwa 450 Stück, von den Ländern, bzw. den Kommunen, erbracht werden müssen und somit mindestens 16-mal umgesetzt werden müssen. Es ist also möglich, dass einzelne Kommunen und Länder die Leistungen bereits voll umgesetzt haben, ohne, dass sie in der Statistik schon als „umgesetzt“ auftauchen.
Umsetzung der Verwaltungsportale und des Portalverbunds
Einzelne Bundesländer, wie beispielsweise Bayern, haben bereits ein Verwaltungsportal online, welches Informationen zu allen in Bayern angebotenen Verwaltungsdienstleistungen bereithält und, wenn vorhanden, sogar auf die entsprechenden Onlinedienstleistungen verweist, egal ob sie vom Land oder einer Kommune angeboten werden (siehe https://www.freistaat.bayern/suche/onlineservice). Die weitaus meisten Bundesländer allerdings haben noch kein Portal, sind aber laut eigenen Aussagen bereits in der Umsetzungsphase. NRW zum Beispiel verspricht die technische Umsetzung bis Ende des Jahres 2019 (siehe https://www.d-nrw.de/projekte/bereich-onlinezugang/serviceportalnrw.html).
Unter http://www.beta.bund.de ist die aktuell im Aufbau befindliche Version des Bundes-Verwaltungsportals bereits seit 2018 zu finden. Es zeigt sowohl Bundes-, als auch Landes- und Kommunalleistungen an und kann deshalb auch schon bereits als Vorreiter des Portalverbundes gewertet werden.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Bereits jetzt zweifeln viele Experten, wie z.B. Achim Berg, Präsident des Branchenverbandes Bitkom, an der fristgerechten Umsetzung des OZG. Laut Berg liege dies vor allem an der föderalen IT-Architektur, der fehlenden Standardisierung von Schnittstellen und immer noch ungeregelten Zuständigkeiten bei der Definition von Standards. (vgl. OZG-Umsetzung unter der Lupe, Kommune 21 vom 07.10.2019)
Tatsächlich gilt der Föderalismus als eine der größten Herausforderung der Digitalisierung im Allgemeinen, da jedes Digitalisierungsprojekt nicht bundesweit ganzheitlich angegangen und finanziert wird, sondern oft von jedem Rechenzentrum für sein Einzugsgebiet eigenständig angegangen wird, was im schlechtesten Fall zu einer Vielzahl verschiedener Lösungen führt. Dies führt zu höheren Kosten im Allgemeinen und zu einem komplizierteren Austausch untereinander (Stichwort „Schnittstellen“). Im Hinblick auf das OZG führt dies dazu, dass insbesondere kommunale Verwaltungsleistungen ganz verschiedenartig online abgebildet werden und es technisch schwierig ist, diese auf Landes-, oder sogar Bundesebene zusammenzufassen. Außerdem fehlt gerade in den Kommunen auch oft das Knowhow für oder das Interesse an der Umsetzung.
Auch der Datenschutz ist ein großes Hemmnis, da stets sichergestellt werden muss, dass mit Bürger- und Unternehmensdaten sorgfältig und zweckgemäß umgegangen wird und diese sicher gegenüber Cyberangriffen sind.
Weitere Probleme sind die Gewährleistung einer sicheren Authentifizierung des Nutzers, sowie die Umsetzung der Dienstleistungen in elektronische Prozesse, für die zunächst das gesamte Handeln überdacht werden muss.
Verfasst von Marc Langen auf Grundlage der Hausarbeit „Chancen und Risiken für Digitalisierungspotenziale und das Controlling durch das Onlinezugangsgesetz“