Föderales Informationsmanagement (FIM) als Grundstein für die Digitalisierung der Verwaltung?

Verwaltungen in Deutschland erbringen eine Vielzahl von Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Regelungskompetenz der jeweiligen Verwaltungen liegen. Dies ist beispielsweise die Ausstellung eines Personalausweises oder die Zulassung eines Kraftfahrzeuges. Für die Ausführung der Leistungen ist es also erforderlich, die Rechtsvorschriften zu interpretieren und für den Vollzug vorzubereiten. Hierzu ist – unabhängig davon, ob die Leistung digital oder analog angeboten wird – die Leistung für den Bürger zu beschreiben, Formulare zu erstellen, die die erforderlichen Daten erheben und die erforderlichen Arbeitsschritte zu planen, die für die Bearbeitung innerhalb der Verwaltung erforderlich sind. Mit FIM werden diese Schritte nach dem EfA-Prinzip von einer Stelle erledigt und allen Behörden in Form von so genannten Stamminformationen zur Verfügung gestellt.[1] Dies sorgt neben der Minimierung von Aufwänden bei der Umsetzung auch dafür, dass weniger Fehler auftreten und damit die Rechtssicherheit verbessert wird.[2]

Das FIM setzt sich dabei aus den 3 Bausteinen Leistungen, Datenfeldern und Prozessen zusammen, die für jede Verwaltungsleistung mit Informationen zu füllen sind. Der Aufbau aller Bausteine ist dabei identisch. Sie alle verfügen zunächst über einen Katalog, der sämtliche Einträge im Baustein strukturiert auflistet. In der Bibliothek sind daraufhin die eigentlichen Inhalte, also Leistungsbeschreibungen, erforderliche Formulare und Prozessbeschreibungen enthalten. Mit einem Baukasten, der standardisierte Elemente und Vorgaben für die Erstellung von Stamminformationen bereitstellt, wird zudem sichergestellt, dass die Informationen einheitlich sind.[3] Einheitliche Datenformate sorgen weiterhin dafür, dass die Informationen zwischen verschiedenen Systemen unterschiedlichster Hersteller und Betreiber ausgetauscht werden können.

Durch die Bereitstellung der Informationen, wie eine Verwaltungsleistung nach aktueller Rechtslage zu erbringen ist, kann das FIM zudem die Grundlage für die Digitalisierung der Verwaltungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetztes schaffen, indem auf die vorhandenen Stamminformationen aufgebaut wird. Für den geforderten Portalverbund ist es erforderlich eine Verwaltungsleistung einheitlich zu katalogisieren, was mit dem Leistungskatalog des Bausteins Leistungen erfolgt ist. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten und Prozesse stehen ebenfalls schon zur Verfügung und müssen lediglich noch um für die Online-Beantragung spezifische Punkte ergänzt werden. Dies kann beispielsweise das Einholen von Informationen im Benutzerkonto eines Verwaltungsportals sein oder eine Bestätigung des Nutzers, dass eine Leistung auch tatsächlich beantragen werden soll.[4] Damit dies jedoch gelingen kann, müssen zu allen OZG Leistungen auch Informationen im FIM zur Verfügung stehen. Die Bausteine Datenfelder und Prozesse stellen hier allerdings noch deutlich weniger Informationen zur Verfügung, als für eine Umsetzung der zugrundeliegenden Leistung erforderlich wären.[5]

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das FIM eine gute Grundlage für die Erbringung von Verwaltungsleistungen bietet und diese auch für die Umsetzung der Anforderungen des OZG genutzt werden können. Durch einheitliche Datenformate kann hier auf die Vorarbeiten aufgebaut werden und OZG Referenzprozesse geschaffen werden. Dies setzt jedoch auch voraus, dass diese Informationen im FIM zur Verfügung stehen, was zum aktuellen Zeitpunkt allerdings nicht durchgängig der Fall ist.


[1]    Vgl. FIM-Portal: Was ist FIM? [elektronisch veröffentlicht. URL: https://fimportal.de/ueber-fim vom 24.04.22]

[2]    Vgl. ebd.

[3]    Vgl. hierzu die Ausführungen unter Katalog, Bibliothek und Baukasten in FIM-Portal: Glossar [elektronisch veröffentlicht. URL: https://fimportal.de/glossar vom 20.05.22]

[4]    Vgl. zu den erforderlichen Änderungen: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt: Wie aus FIM-Stammprozessen und Datenschemata ein Onlinedienst werden kann. [elektronisch veröffentlicht. URL: https://ozg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MF/OZG/Bilder/Startseite_News/20210324__Wie_aus_FIM-Stammprozessen_und_Datenschemata_ein_Onlinedienst_werde_kann_-_OZG_MF_.pdf vom 03.05.22]. S. 54f

[5]    Fuhrmann, M. (2020): FIM weiterentwickeln in VITAKO (Hrsg.) (2020): VITAKO INTERN. Ausgabe 4. 2020. [elektronisch veröffentlicht. URL:  https://www.vitako.de/Publikationen/Vitako%20intern%2004-2020_final.pdf vom 28.05.22] S. 5