Digitale Zukunft für die öffentliche Verwaltung: Die Registermodernisierung

Wer kennt es nicht? Möchte man eine Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen, bzw. muss eine Erledigung „beim Amt“ tätigen, stellt man sich auf verschiedene Behördengänge ein, bringt man am besten einige Zeit mit und sollte über gute Nerven verfügen. So lauten jedenfalls typische Klischees, wenn über die öffentliche Verwaltung in Deutschland gesprochen wird. Dass die deutsche Verwaltung bei ihren digitalen Angeboten deutlich hinter anderen europäischen Ländern zurückliegt, ist dabei nicht von der Hand zu weisen.[1]

Als Beispiel sei hier die Einreichung von Unterlagen für eine Hochzeit genannt. Für die Hochzeit ist u.a. die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Geburtsurkunde und einer aktuellen Meldebescheinigung erforderlich. Heirate ich in einer anderen Stadt als meiner Geburtsstadt, so muss ich zunächst bei meiner Geburtsstadt die Abschrift der Geburtsurkunde besorgen und bei meiner Heimatkommune die aktuelle Meldebescheinigung. Diese Unterlagen erhalte ich analog und muss diese im Antragsprozess bei der Kommune, in der die Hochzeit stattfinden soll, beibringen.[2]

Durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen in Deutschland knapp 600 Verwaltungsleistungen in Zukunft komplett digital abgewickelt werden können, um das E-Government zu steigern. Bei vollständiger Zielerreichung soll dabei die gesamte Bearbeitung der Verwaltungsleistungen von Antrag bis Bewilligung digital und medienbruchfrei erfolgen und das Einreichen von Nachweisen, welche bei deutschen Behörden bereits vorliegen grundsätzlich entfallen.[3] Die Datenbestände, in denen notwendige Informationen für Verwaltungsleistungen hinterlegt sind, werden als Register bezeichnet. Aktuell verhindert die vorliegende Registerlandschaft diese Zielerreichung durch fehlende Rechtsgrundlagen, eine fehlende Vernetzung der dezentralen Register untereinander, eine schlechte Datenqualität und -aktualität und fehlende registerübergreifende Identifikationsmerkmale. Ein Abruf von Nachweisen ist vereinfacht gesagt also nicht möglich, weil die Register untereinander nicht verlässlich kommunizieren können, welche Daten für die Leistung benötigt werden.[4]

Das Registermodernisierungsgesetz soll bis 2025 die vollständige Zielerreichung für die relevantesten Verwaltungsleistungen durch eine Überarbeitung der Register und Schaffung einer Rechtsgrundlage ermöglichen. Zentrale Elemente sind dabei die Einführung der Steueridentifikationsnummer als Identifikationsnummer von Datensätzen in relevanten Verwaltungsregistern. Hierdurch wird eine eindeutige Zuordnung von Datensatz und einer bestimmten Person möglich. Eine zentrale Sicherstellung der Aktualität von Basisdaten von Personen, um die Datenqualität zu erhöhen. Durch diese Elemente werden die Register so ertüchtigt, dass bei einer Kommunikation zwischen Registern genau bekannt ist, welcher Datensatz benötigt wird und sichergestellt ist, dass die hinterlegten Daten korrekt sind.[5]

Um diesen Austausch zwischen den weiterhin dezentralen Registern zu ermöglichen, müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Für den Austausch wurde das 4-Corner-Modell ausgewählt. Bei diesem läuft die Kommunikation zwischen den Registern mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über zwischengeschaltete Gateways, die durch Berechtigungsprüfung und weitere Mechanismen dafür sorgen, dass wirklich nur berechtigte Behörden die konkret bestimmten Datensätze abrufen können. All die Kommunikation wird dabei zusätzlich protokolliert und kann über ein Datencockpit von der betroffenen Person eingesehen und ggf. überprüft werden. Hierdurch wird ein hoher Standard in Bezug auf Datenschutz- und Datensicherheit gewährleistet.[6]

Die aufgekommene Kritik am Registermodernisierungsgesetz bezieht sich genau darauf, dass der Datenschutz durch die Registermodernisierung bedroht würde. Bürger würden anhand der SteuerID katalogisiert und Persönlichkeitsprofile gebildet. Die gewählte Architektur kann allerdings durch die Prüfschritte bei den Abrufen und die Protokollierung und das Datencockpit als zielführend erachtet werden dies zu unterbinden.[7] Die geplante Überarbeitung der Register ist demnach tatsächlich als wesentlicher Schritt der Erreichung der E-Governmentziele zu sehen und ermöglicht durch die sogenannte Datenintegration, also die Verfügbarmachung der Daten in Verwaltungsprozessen, eine umfangreiche Aktualisierung der Verwaltungsprozesse insgesamt.


[1] Vgl. Klimmer, M.: Ran an die Register – Ein Plädoyer für zügige Lösungswege, in: Vitako aktuell, 2018, Ausgabe 1, S. 6f.

[2] Vgl. Stadt Hamm (Hrsg.): Eheschließung [elektronisch veröffentlicht, URL: https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1583/show, letzter Aufruf 06.06.2022].

[3] Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Hrsg.): Digitalisierungsprogramm OZG Bund -Reifegradmodell, 2020 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2020/Beschluss2020-20_Reifegradmodell.pdf, letzter Aufruf 11.04.2022], S. 1 ff.

[4] Vgl. Nationaler Normenkontrollrat (Hrsg.): Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren., Berlin 2017 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/300864/476004/12c91fffb877685f4771f34b9a5e08fd/2017-10-06-download-nkr-gutachten-2017-data.pdf?download=1, letzter Aufruf 23.05.2022], S. 21 ff.

[5] Vgl. IT-Planungsrat (Hrsg.): Registermodernisierung: Zielbild und Umsetzungs-planung, 2021 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2021/Beschluss2021-05_Registermodernisierung.pdf, letzter Aufruf 11.04.2022], S. 1 ff.

[6] Vgl. Parycek, Peter u.a.: Technische Perspektiven der Registermodernisierung, 2021 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.oeffentliche-it.de/publikationen?doc=178292&title=Analyse%20der%20rechtlich-techni-schen%20Gesamtarchitektur%20des%20Entwurfs%20des%20Registermodernisierungsgesetzes, letzter Aufruf 30.05.2022], S. 2 ff.

[7] Vgl. Peuker, E.: Registermodernisierung und Datenschutz, in: NVwZ, 2021, S. 1169 ff.