Identifikation und digitale Authentifizierung sowie das Once-Only-Prinzip
Am 14.08.2017 wurde das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (OZG) verabschiedet. Inhaltich sollen Bund und Länder alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Dienstleistungen, das sind in Summe 575 Leistungen, über ein gemeinsames Verwaltungsportal anbieten.[1] Was bringt dies den Bürger*innen und juristischen Personen und wie können die verfügbaren Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden?
Neben der bequemen Möglichkeit Verwaltungsdienstleistungen von Zuhause oder von unterwegs zu beantragen, soll zudem das sogenannte Once-Only-Prinzip zu einer Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit führen. Dieses Prinzip beinhaltet, dass Dokumente nicht mehrfach eingereicht werden müssen, sondern eine einmalige Abgabe ausreicht und diese dann für andere Verwaltungsdienstleistungen wieder verwendet werden können.[2] Hierfür wird eine digitale Registerlandschaft benötigt. Für dessen Umsetzung wurde im März 2021 das Registermodernisierungsgesetztes verabschiedet. Die Inbetriebnahme eines einheitlichen Registers soll ab 2025 möglich sein.[3]
Um die Dienste online nutzen zu können, müssen sich die Nutzer sogenannte Nutzerkonten, beziehungsweise juristische Personen sogenannte Unternehmenskonten, anlegen. Je nach beantragter Verwaltungsdienstleistung variieren bei den Bürger*innen die Anforderungen der Authentisierung zwischen drei verschiedenen Anforderungsstufen, wobei die höchste Anforderungsstufe die Authentisierung über die eID-Funktion fordert. Bei den Unternehmen gibt es nur eine Anmeldung durch ein ELSTER-Zertifikat.[4]
[1] Seckelmann M., Brunzel, M., Handbuch Onlinezugangsgesetz, 2021, S.2
[2] Vgl. Proll, E.-C., 2021, S. 32
[3] Klein, M., „Statt Sand, Öl ins Getriebe“, 10.03.2022
[4] Vgl. BMI, Das Nutzerkonto Bund, 2021, S. 13