Künstliche Intelligenz – Chance oder Risiko für die öffentliche Verwaltung?

Unter dem Schlagwort „künstliche Intelligenz“ (KI) wird sowohl unter bekannten Wirtschaftsakteuren wie Mark Zuckerberg und Elon Musk als auch in den Medien derzeit kontrovers diskutiert.16 Der berühmte Physiker Stephen Hawking fasste die Diskussion mit der Aussage: „KI wird entweder das Beste sein, was der Menschheit jemals widerfahren ist – oder das Schlimmste.“17 zusammen.

Dabei erscheinen die potenziellen Einsatzmöglichkeiten von KI zunächst vielversprechend. Ob bei Sprachsteuerungen wie Siri oder Alexa, Kaufempfehlungen beim Online Shopping18 oder im medizinischen Bereich zur Feststellung von Tumoren19; Die Anwendungsbereiche der KI sind vielfältig.

Auch für die öffentliche Verwaltung ist ein Einsatz von KI interessant. Der folgende Beitrag soll sich daher mit der Thematik der KI im Anwendungsbereich der öffentlichen Verwaltung beschäftigen. Dabei wird zum einen betrachtet, in welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung ein Einsatz von KI möglich ist und zum anderen welche Chancen und Risiken sich durch einen Einsatz ergeben.

Grundsätzlich ist ein Einsatz von KI in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung denkbar. Bereits aktuell finden Technologien rund um die KI in einigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung Anwendung.
So werden etwa in der Finanzverwaltung in Deutschland Verfahren mit KI-Technologien eingesetzt, um die sogenannten „Panama Papers“ hinsichtlich steuer- und strafrechtlicher Delikte auszuwerten.20

Im Bereich der Sicherheit werden Softwareprodukte eingesetzt, die durch maschinelles Lernen in der Lage sind, große Mengen an Daten auszuwerten, um auf dieser Basis Polizeibeamten Hotspots vorzuschlagen, auf welche diese sich bei ihren Streifengängen konzentrieren sollten.21 Darüber hinaus stellt KI in Form von Chatbots für die Bürger/innen rund um die Uhr einen Ansprechpartner bereit, der Fragen zu Verwaltungsdienstleistungen beantworten kann.22 Abstrakt betrachtet ist auch ein flächendeckender Einsatz von KI in der Verwaltung zukünftig vorstellbar, indem KI eine Entscheidungsunterstützung für Sachbearbeiter/innen oder sogar weitergehend eine vollständige Entscheidungsautomatisierung von Verwaltungsdienstleistungen bietet.

Durch den Einsatz von KI ergeben sich diverse Chancen sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für die Bürger/innen.
Zum einen profitiert die öffentliche Verwaltung von einer Arbeitsentlastung ihrer Beschäftigten durch die Automatisierung mithilfe von KI. Monotone, repetitive Aufgaben können von der KI übernommen werden, sodass die Beschäftigten sich auf komplexere Tätigkeiten konzentrieren können. Die Bürger/innen können, bedingt durch die Automatisierung, letztendlich auf verkürzte Bearbeitungsdauern von Verwaltungsleistungen hoffen.23 Dies unterstützt zugleich den im New Public Management geforderten Wandel der öffentlichen Verwaltung zu einem serviceorientierten Dienstleister.24 Zum anderen könnte ein effizienter Einsatz von KI das Image der Verwaltung als „Nachzügler“ bei der Digitalisierung sowohl in der allgemeinen Bevölkerung als auch bei potenziellen Arbeitnehmern (Stichwort: Employer Brand) modernisieren.25 Angesichts dieser vielversprechenden Anwendungsbereiche und Chancen, die sich durch den Einsatz von KI bieten, dürfen jedoch die Risiken, die ein Einsatz mit sich bringt, nicht außer Acht gelassen werden. Angesichts dieser vielversprechenden Anwendungsbereiche und Chancen, die sich durch den Einsatz von KI bieten, dürfen jedoch die Risiken, die ein Einsatz mit sich bringt, nicht außer Acht gelassen werden. Dazu zählen u. a. datenschutzrechtliche Bedenken26, mögliche Manipulationen an der Software27 oder die mangelnde Transparenz in den Entscheidungen der KI.28. Erschwerend kommt hinzu, dass es in der öffentlichen Verwaltung an vorhandenen technischen Strukturen mangelt, die einen Einsatz von KI vereinfachen würden.29 Bisher schneidet Deutschland hinsichtlich der Digitalisierung und des E-Government-Angebots im EU Vergleich unterdurchschnittlich ab.30

Insgesamt kann jedoch festgehalten werden, dass KI als wichtiger Baustein für ein modernes sowie zukunftsfähiges E-Government gesehen werden kann. Die Frage hinsichtlich des Einsatzes von KI in der öffentlichen Verwaltung sollte sich daher weniger mit dem „Ob“ beschäftigen, sondern vielmehr das „Wie“ eines Einsatzes in den Vordergrund stellen.

Wichtig bei der Gestaltung des Einsatzes von KI ist, dass sowohl die Effizienz und Zweckmäßigkeit als auch die Gemeinwohlorientierung berücksichtigt wird. Gelingt ein derart gestalteter Einsatz von KI entsteht eine „Win-Win“ Situation, von der sowohl die Verwaltung als auch die Bürger/innen profitieren.

Ein Gastbeitrag von Kira Kuhlmann, studierende im Jahrgang 2018 des berufsbegleitenden Masterstudienganges Betriebswirtschaft für New Public Management.

  1. vgl. Armbruster, A.: Zuckerberg gegen Musk - wer hat Recht? 2017 [elektronisch veröffentlicht, URL: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/kuenstliche-intelligenz-mark-zuckerberg-gegen-elon-musk-15123200.html vom 13.06.2020].
  2. nachlesbar in Biegleb, V.: Web Summit 2017: KI kann eine Bedrohung der Menschheit sein, 2017 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Web-Summit-2017-KI-kann-eine-Be- drohung-der-Menschheit-sein-3881086.html vom 13.06.2020].
  3. vgl. Wittpahl, V. (Hrsg.): Künstliche Intelligenz. Technologie, Anwendung, Gesellschaft, Berlin 2019, S. 7.
  4. vgl. Schneider, F.; Weiller, C.: Big Data und künstliche Intelligenz, 2018, in: Nervenarzt, 89 2018 [elektronisch veröffentlicht: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s00115-018-0567-4.pdf vom 19.04.2020]. S.859-860, hier S. 859.
  5. vgl. o. V.: Finanzamt setzt künstliche Intelligenz ein, 2018 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessisches-finanzamt-setzt-kuenstliche-intelligenz-zur-steuerfahn- dung-ein-15931459.html vom 19.05.2020].
  6. vgl. Smith, M.: Can we predict when and where a crime will take place?, 2018 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.bbc.com/news/business-46017239 vom 13.05.2020].
  7. vgl. Felfernig, A. u. a.: Künstliche Intelligenz in der Öffentlichen Verwaltung. Status Quo und zukünftige Entwicklungen, in: Stember, J. (Hrsg.), Handbuch E-Government. Technikinduzierte Verwaltungsentwicklung, Wiesbaden 2019, S.491-504, hier S. 501 f.
  8. vgl. OECD: AI Strategies & Public Sector Components, 2020 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://oecd-opsi.org/projects/ai/strategies/ vom 04.05.2020].
  9. vgl. Kegelmann, J.: New Public Management. Möglichkeiten und Grenzen des Neuen Steuerungsmodells, Wiesbaden 2007, S. 79 f.
  10. vgl. Djeffal, C.: Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung, 2019 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.hiig.de/wp-content/uploads/2019/03/NEGZ-Kurzstudie-3-KuenstlIntelli- genz-20181113-digital.pdf vom 27.05.2020] S. 25 f.
  11. vgl. Conrad, C.: Künstliche Intelligenz – Die Risiken für den Datenschutz, in: Datenschutz und Datensicherheit, 2017, Vol. 41 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.datenschutz-notizen.de/wp-con- tent/uploads/2017/12/Kuenstliche-Intelligenz-Die-Risiken-fuer-den-Datenschutz_DuD.pdf    vom    20.05.2020] S. 740-744.
  12. vgl. Berryhill, J. u. a.: Hello, World: Artificial intelligence and its use in the public sector. OECD Working Papers on Public Governance No. 36, 2019 [elektronisch veröffentlich, URL: https://www.oecd-ili- brary.org/docserver/726fd39d-en.pdf?expires=158       8599818&id=id&accname=guest&check- sum=F6CFFF07CE8705E9A7D44D33441F0FA2 vom 04.05.2020] S. 69 f.
  13. vgl. ebenda, S. 58.
  14. vgl. Wangler, L.; Botthof, A.: E-Governance: Digitalisierung und KI in der öffentlichen Verwaltung, in: Wittpahl, V. (Hrsg.), Künstliche Intelligenz. Technologie, Anwendung, Gesellschaft, Berlin 2019, S. 122- 142, hier S. 128 f.
  15. vgl. Europäische Union: Digital Economy and Society Index Report 2019. Digital Public Services, 2019 [elektronisch veröffentlicht, URL https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/digital-public-services- scoreboard vom 24.05.2020].
  16. vgl. Armbruster, A.: Zuckerberg gegen Musk – wer hat Recht? 2017 [elektronisch veröffentlicht, URL: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/kuenstliche-intelligenz-mark-zuckerberg-gegen-elon-musk-15123200.html vom 13.06.2020].
  17. nachlesbar in Biegleb, V.: Web Summit 2017: KI kann eine Bedrohung der Menschheit sein, 2017 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Web-Summit-2017-KI-kann-eine-Be- drohung-der-Menschheit-sein-3881086.html vom 13.06.2020].
  18. vgl. Wittpahl, V. (Hrsg.): Künstliche Intelligenz. Technologie, Anwendung, Gesellschaft, Berlin 2019, S. 7.
  19. vgl. Schneider, F.; Weiller, C.: Big Data und künstliche Intelligenz, 2018, in: Nervenarzt, 89 2018 [elektronisch veröffentlicht: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s00115-018-0567-4.pdf vom 19.04.2020]. S.859-860, hier S. 859.
  20. vgl. o. V.: Finanzamt setzt künstliche Intelligenz ein, 2018 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessisches-finanzamt-setzt-kuenstliche-intelligenz-zur-steuerfahn- dung-ein-15931459.html vom 19.05.2020].
  21. vgl. Smith, M.: Can we predict when and where a crime will take place?, 2018 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.bbc.com/news/business-46017239 vom 13.05.2020].
  22. vgl. Felfernig, A. u. a.: Künstliche Intelligenz in der Öffentlichen Verwaltung. Status Quo und zukünftige Entwicklungen, in: Stember, J. (Hrsg.), Handbuch E-Government. Technikinduzierte Verwaltungsentwicklung, Wiesbaden 2019, S.491-504, hier S. 501 f.
  23. vgl. OECD: AI Strategies & Public Sector Components, 2020 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://oecd-opsi.org/projects/ai/strategies/ vom 04.05.2020].
  24. vgl. Kegelmann, J.: New Public Management. Möglichkeiten und Grenzen des Neuen Steuerungsmodells, Wiesbaden 2007, S. 79 f.
  25. vgl. Djeffal, C.: Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung, 2019 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.hiig.de/wp-content/uploads/2019/03/NEGZ-Kurzstudie-3-KuenstlIntelli- genz-20181113-digital.pdf vom 27.05.2020] S. 25 f.
  26. vgl. Conrad, C.: Künstliche Intelligenz – Die Risiken für den Datenschutz, in: Datenschutz und Datensicherheit, 2017, Vol. 41 [elektronisch veröffentlicht, URL: https://www.datenschutz-notizen.de/wp-con- tent/uploads/2017/12/Kuenstliche-Intelligenz-Die-Risiken-fuer-den-Datenschutz_DuD.pdf    vom    20.05.2020] S. 740-744.
  27. vgl. Berryhill, J. u. a.: Hello, World: Artificial intelligence and its use in the public sector. OECD Working Papers on Public Governance No. 36, 2019 [elektronisch veröffentlich, URL: https://www.oecd-ili- brary.org/docserver/726fd39d-en.pdf?expires=158       8599818&id=id&accname=guest&check- sum=F6CFFF07CE8705E9A7D44D33441F0FA2 vom 04.05.2020] S. 69 f.
  28. vgl. ebenda, S. 58.
  29. vgl. Wangler, L.; Botthof, A.: E-Governance: Digitalisierung und KI in der öffentlichen Verwaltung, in: Wittpahl, V. (Hrsg.), Künstliche Intelligenz. Technologie, Anwendung, Gesellschaft, Berlin 2019, S. 122- 142, hier S. 128 f.
  30. vgl. Europäische Union: Digital Economy and Society Index Report 2019. Digital Public Services, 2019 [elektronisch veröffentlicht, URL https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/digital-public-services- scoreboard vom 24.05.2020].