OZG – Was hat sich in einem Jahr getan?

Bereits im April 2022 hatten unsere Vorgänger über den aktuellen Stand zur Umsetzung des OZG berichtet (siehe hier: https://blog4students-of-npm.com/2022/04/19/online-zugangsgesetz-ozg-wie-weit-sind-wir-denn/). Wir wollen uns nun – ungefähr ein Jahr später – erneut mit diesem Thema befassen, um zu schauen, was sich in der Zwischenzeit getan hat.

Nach aktuellem Stand (06/2023) sind in Deutschland 127 OZG-Leistungen bundesweit (in den Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten) flächendeckend verfügbar. Eine OZG-Leistung gilt als online verfügbar, wenn mindestens eine Kommune einen Onlinedienst für eine zugehörige Verwaltungsleistung anbietet (vgl. https://dashboard.ozg-umsetzung.de/). Insgesamt sind 237 OZG-Leistungen zu digitalisieren.

Einige Leistungen, wie beispielsweise das Arbeitslosengeld, BAföG, die Eigenauskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister oder das Gewerbezentralregister sind bereits in der kompletten Bundesrepublik online verfügbar. Insgesamt handelt es sich hierbei um 25 von 64 ausgewählten Leistungen. Im Gegensatz dazu ist die Kraftfahrzeugzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung für juristische Personen als einzige Leistung nirgendwo in Deutschland verfügbar. Die Online-Verfügbarkeit einiger Leistungen schwankt stark zwischen den Bundesländern. Beispielsweise hat Brandenburg bereits eine hundertprozentige Verfügbarkeit der Leistung „Öffentliche Vergabe“, jedoch bietet kein anderes Bundesland diese Leistung online an.

Doch schauen wir uns mal NRW genauer an: Insgesamt sind in NRW 154 OZG-Leistungen flächendeckend verfügbar. Während Bayern mit 223 Leistungen Spitzenreiter ist, belegt das Saarland mit 127 Leistungen den letzten Platz – NRW liegt im unteren Mittelfeld. In Bezug auf die Leistung Elterngeld liegt NRW ebenfalls weit hinten und hat mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt, Berlin und dem Saarland (welche diese Leistung noch nicht anbieten) mit nur 26 %iger Verfügbarkeit den geringsten Umsetzungsstand – der Großteil der anderen Bundesländer hat bereits eine hundertprozentige Online-Verfügbarkeit erreicht. Auf der anderen Seite nimmt NRW bei anderen Leistungen eine Spitzenposition ein. So ist beispielsweise die Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung vollständig online implementiert. Im Rahmen des gemäß EfA-Prinzip (“Einer für Alle”) ist NRW für die Umsetzung der OZG-Leistung Einbürgerung zuständig und befindet sich hiermit der abgeschlossenen Referenz-Implementierung bereits in der vorletzten Phase. Mit der “Referenzimplementierung” wird der Onlinedienst mit vollem Leistungsumfang in Betrieb genommen. Bis zur Erreichung des “Rollout” (der letzten Phase) muss der Onlinedienst in anderen Ländern verfügbar gemacht werden. Zurzeit ist die Nachnutzung für folgende Bundesländer geplant: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Bayern (welches nicht an der EfA im Rahmen dieser Leistung teilnimmt) ist die Online-Verfügbarkeit bereits bei 100 %.

Interessant ist ebenfalls, dass sich innerhalb der letzten vier Monate (also zwischen 02/2023 und 06/2023) die Registrierungen der Nutzerkonten des Bundes (BundID) von 268.508 Nutzende auf 2.955.708 Nutzende erhöht hat. „Das Nutzerkonto des Bundes (BundID) ist die zentrale Identifizierungs- und Authentifizierungskomponente des Bundes, womit sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber angeschlossenen, digitalisierten Verwaltungsleistungen des Bundes und perspektivisch auch der Länder und Kommunen identifizieren können.“ (vgl. https://dashboard.ozg-umsetzung.de/). Der Grund für den Anstieg der Nutzerzahlen, ist jedoch lediglich die vom Bund im Jahr 2023 beschlossene Energiepauschale für Studierende und Schüler – um die 200,00 Euro zu erhalten, mussten sich die Studierenden registrieren, damit die Pauschale beantragt werden konnte (vgl. https://www.sueddeutsche.de/politik/bund-id-verwaltung-energiepauschale-1.5874542).

Verfasst von Celina Glaubitz, Kai Fleischer, Paul Füting